Anbei finden Sie wichtige Rahmenbedingungen und Antworten zu häufig gestellten Fragen über die psychotherapeutische Behandlung

Psychotherapie und meiner weiteren Behandlungsangebote beziehen sich ausschließlich auf junge Erwachsene ab 18 Jahren, Erwachsene, ältere Menschen und Hochbetagte.

Die Personzentrierte Psychotherapie, Personzentrierte Paartherapie, Personzentrierte Selbsterfahrung und Personzentriertes Coaching sind je nachdem, welches Setting Sie bevorzugen, online (per Videokonferenz über Therapsy), telefonisch oder in einer meiner beiden Praxen in 1010 Wien möglich.

Psychotherapie ist eine wertvolle Investition in sich selbst, die zu Persönlichkeitsentwicklungen führt, die ein Leben lang anhalten!

Ich bin Wahlpsychotherapeut für alle österreichischen Krankenkassen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mein Honorar zunächst selbst bezahlen und Sie danach je nach Krankenkasse, bei der Sie (mit-)versichert sind, von dieser pro Einheit zwischen 31,50€ und 46,60€ rückerstattet bekommen können. Einige private Krankenversicherungen erstatten sogar einen höheren Anteil oder übernehmen die Kosten zur Gänze – dies sollte unbedingt vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie (vor dem Erstgespräch!) mit der privaten Krankenversicherungen abgeklärt werden!

Überblick der Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung bei den Krankenkassen:

ÖGK: 33,70€ / Einheit

SVS: 45€ / Einheit

BVAEB: 46,40€ / Einheit

Um den Kostenzuschuss zu bekommen, benötigen die Krankenkassen bis zur 2. Therapieeinheit, folgende ärztliche Bestätigung zugesendet, z. B. von Ihrem:r Hausarzt:ärztin, ausgefüllt: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099. Ab der 10. Einheit benötigen die Krankenkassen weiters einen Antrag auf Erweiterung des Kostenzuschusses. Diesen würde ich, bei Bedarf, mit Ihnen gemeinsam in einer Therapieeinheit ausfüllen. Bei näheren Fragen oder Unklarheiten dazu bin ich selbstverständlich sehr gerne für Sie erreichbar! 

 

* Einkommensabhängig besteht ein reduziertes Honorar für Pensionist*innen, Lehrlinge, Schüler*innen und Student*innen, ab der 2. Einheit (Bestätigung der Ausbildung bzw. der Pension sind beim Erstgespräch mitzubringen).

 

Beim Kennlern-/Erstgespräch besprechen wir Ihre Themen und Therapieziele und klären die Rahmenbedingungen für eine mögliche Behandlung ab. Wichtig hierbei ist, das gemeinsame Kennenlernen und die Möglichkeit für Sie, zu überlegen und nachzuspüren, ob Sie sich bei mir wohl und verstanden fühlen. Eine tragfähige Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in ist ein grundlegender Faktor für eine wirksame Psychotherapie!

Dauer / Einheit: Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten.

Frequenz: In der Regel mache ich mit meinen Klient*innen eine Psychotherapieeinheit pro Woche, da eine solche Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Einheiten positiv zum psychotherapeutischen Prozess beitragen. Nach Absprache kann die Frequenz auch erhöht werden (z. B. eine Doppeleinheit oder zwei Einheiten in der Woche) oder die Psychotherapie in größeren Abständen erfolgen.

Gesamtdauer: Wie lange eine Psychotherapie andauert, richtet sich vor allem nach der individuellen Problemstellung, der Schwere und der Art des Leidenszustandes sowie dem festgelegten Therapieziel. Eine genaue Prognose über die Gesamtdauer kann somit vorab nicht gegeben werden. In einigen Fällen reichen 5 bis 10 Einheiten aus, in anderen Fällen, wo der Leidensdruck sehr hoch und tiefverwurzelt ist, benötigt es einen therapeutischen Prozess der bis zu einem Jahr oder auch länger andauern kann. In der Regel werden Sie aber bereits in den ersten 10 Einheiten positive Veränderungen hinsichtlich Ihrem festgelegten Therapieziel und dem möglichen psychischen Leidensdruck erfahren. 

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist immer freiwillig und Sie können zu jeder Zeit die Therapiebehandlung beenden.

Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen, psychotherapeutischen Verschwiegenheit gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes. Die psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie und ist wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt*innen. Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen, dürfen von mir weitergegeben werden.

Psychotherapie ersetzt nicht den Besuch bei Ärzt*innen. Es ist wichtig, dass Sie (wenn vorhanden) vor der Therapie gegebene körperliche Beschwerden medizinisch abklären lassen. Das gilt insbesondere bei psychosomatischen/somatoformen Beschwerden. Diese dürfen als Diagnose immer erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn organische Ursachen für die Beschwerden zuvor medizinisch ausgeschlossen wurden. 

Verantwortungsvoll psychotherapeutisch zu arbeiten bedeutet für mich, auch auf meine persönlichen und fachlichen Grenzen zu achten. Sollte ich zu der Ansicht gelangen, dass Sie bei einem*r anderen Spezialisten*in besser aufgehoben sind, werde ich Ihnen dies offen mitteilen.

Sollten Sie eine vereinbarte Einheit (hierzu zählt auch das Erstgespräch!) nicht wahrnehmen können, ist dies spätestens bis 16 Uhr am Vortag des ausgemachten Termins telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Da vereinbarte Termine für Sie reserviert sind, wird diese ausnahmslos zum vollen Stundensatz verrechnet, sollte die ausgemachte Einheit bei solch kurzfristigeren Absagen trotz meiner weiteren Bemühung nicht anderweitig vergeben werden können.

Ich biete zudem aber auch immer folgende weitere Option an:  Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zum Termin in die Praxis, falls dieses Setting von Ihnen ausgewählt wurde, kommen können, dann ist es auch möglich, kurzfristig das Setting auf online oder telefonisch zu wechseln ohne das zusätzliche Kosten anfallen.